Mein Kind ist krank! - Diese Regeln gelten aktuell:

Hier finden Sie ein Merkblatt in Leichter Sprache

1. Fall:
Das Kind hat leichte, neu aufgetretene Erkältungsbeschwerden, die im Laufe des Tages nicht schlimmer werden
= Schnupfen/Husten
ohne Fieber
(gilt nicht bei Heuschnupfen, verstopfter Nasenatmung, gelegentlichem Husten, Räuspern oder Halskratzen -
hier kann die Schule ohne Test besucht werden)

Ihr Kind kann zur Schule kommen, wenn Sie ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorlegen, das aus einem Testzentrum stammt.
- Wenn das Kind kein Testergebnis vorlegen kann, wird ein Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durchgeführt.
- Ein Antigen-Schnelltest, der zuhause durchgeführt wurde, reicht nicht aus.

2. Fall:
Das kranke Kind hat folgende Symptome:

Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot,
Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen,
(fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen,
Erbrechen oder Durchfall

Ihr Kind muss auf jeden Fall zuhause bleiben und darf erst wieder zur Schule kommen,
wenn es - bis auf leichten Husten und Schnupfen - gesund ist, 
und wenn Sie vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorlegen.
- Dieser Test kann ein PCR-Test vom Hausarzt sein.
- Der Test kann ein POC-Antigen-Schnelltest aus dem lokalen Testzentrum sein.

Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus.
Wenn Sie kein negatives Testergebnis vorlegen, kann die Schule erst wieder besucht werden,
wenn ihr Kind keine Symptome mehr aufweist, es die Schule ab Auftreten der Symptome sieben Tage nicht besucht hat und am achten Tag keine Krankheitssymptome mehr aufweist.

Wenn Sie dazu noch Fragen haben, rufen Sie bitte hier im Sekretariat an!